Landesverband Amateurtheater Rheinland-Pfalz e.V.

Versicherungsschutz

Gruppenversicherungsvertrag des BDAT

Nachstehend veröffentlichen wir das Versicherungsheft und die Schadenanzeigen zum Gruppenversicherungsvertrag, den der BDAT zugunsten aller Mitgliedsbühnen abgeschlossen hat. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, stimmen Sie das weitere Vorgehen am besten mit der Geschäftsstelle des BDAT in Berlin (Tel. 030/2639859-0) ab.

 

Versicherungsheft
Unfallversicherungs-Bedingungen

 

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Haftpflicht-Schaden-Anzeige

Unfall-Schaden-Anzeige

(Der nachfolgende Beitrag ist ein Auszug aus der offiziellen Webseite des Landes Rheinland-Pfalz  https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/versicherung/)

 

Sammel-Unfall- und Sammel-Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich Engagierte des Landes Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat für ehrenamtlich Engagierte eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie greift immer dann, wenn im Schadensfall keine andere Versicherung die Engagierten absichert. Mit diesem unkomplizierten und unbürokratischen Schutzschirm hat das Land erhebliche Lücken im Versicherungsschutz im Ehrenamt schließen können. Nachfolgend finden Sie den Flyer mit den genauen Versicherungsbedingungen sowie entsprechende Formulare zur Schadensmeldung.

 

Wenn Sie selbst unsicher sind, ob Sie oder Ihre Engagierten über die Landesversicherung abgesichert sind, scheuen Sie sich nicht nachzufragen. Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz steht Ihnen für Auskünfte und Beratung gern zur Verfügung.

 

Wie sind ehrenamtlich Engagierte unfallversichert?

Auf diese Frage gibt es nicht die eine richtige Antwort. Je nach Bereich und Funktion gelten unterschiedliche Versicherungen. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebene Broschüre bietet eine gute Orientierung und gibt Auskunft über die geltenden Regelungen.

 

Die Broschüre informiert darüber, welche Ehrenämter gesetzlich unfallversichert sind und welche sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung absichern können. Daneben werden die Versicherungen von Verbänden sowie die Sammelversicherungen der Ländern beleuchtet.

 

Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt

Mit dem Sammel-Haftpflichtversicherungsvertrag und dem Sammel-Unfallversicherungsvertrag für ehrenamtlich Engagierte und freiwillig Tätige möchte die Landesregierung Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Rheinland-Pfalz beitragen. Ehrenamtliche in öffentlichen Ehrenämtern, in Kirche, Wohlfahrtspflege, Sport oder der Feuerwehr sind in der Regel gesetzlich oder durch den Träger versichert. Die von der Landesregierung abgeschlossenen Verträge dienen insbesondere den Ehrenamtlichen in kleinen – rechtlich unselbstständigen – Initiativen, Gruppen und Projekten. Sie schützen die einzelnen ehrenamtlich Aktiven vor Schäden, die sie selbst erleiden (Unfallversicherung) oder anderen zufügen (Haftpflichtversicherung).

Weitere wichtige Informationen zur Versicherung im Ehrenamt entnehmen Sie bitte aus unserem Flyer.

 

Schadenanzeige zur Haftpflichtversicherung (PDF)

Schadenanzeige zur Unfallversicherung (PDF)