Landesverband Amateurtheater Rheinland-Pfalz e.V.

Fördermöglichkeiten

Wir möchten versuchen, an dieser Stelle Fördermöglichkeit jeglicher (insbesondere natürlich finanzieller) Art zusammenzufassen. Wer hierzu weitere Informationen hat, kann sich gerne an uns (unter [email protected]) wenden.

Zeitliche begrenzt (bis 31. März 2024)

Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerks

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem gesamten Bundesgebiet besteht noch bis zum 31. März 2024 die Möglichkeit, Anträge für die vier Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen. Ziel der Themenfonds ist die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen. Eine möglichst frühzeitige Antragstellung wird dabei aus arbeitsorganisatorischer Sicht vom Deutschen Kinderhilfswerk sehr begrüßt.

 

Mit den Themenfonds „Kinderpolitik“, „Kinderkultur“, „Medienkompetenz“ und „Spielraum“ fördert das Deutsche Kinderhilfswerk mit bis zu 10.000 Euro Projekte, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spiel- und Bewegungsorte im Wohnumfeld oder auf dem Gelände von Vereinen oder Bildungseinrichtungen schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel-, Sport- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

 

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Eine Zusammenfassung aller Fördermöglichkeiten, die das Land Rheinland-Pfalz bietet, findet sich unter https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/foerdermoeglichkeiten/. Einige Beispiele:

 

 

Kultursommer Rheinland-Pfalz

Der Kultursommer Rheinland-Pfalz ist eine Einrichtung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. Gefördert werden nichtkommerzielle Kulturprojekte aller Sparten.

 

Seit 1992 ermöglicht der Kultursommer Rheinland-Pfalz Kulturprojekte aller Kunstsparten, die zwischen Mai und Oktober in Rheinland-Pfalz in der Stadt und auf dem Land stattfinden. Der Kultursommer berät und vernetzt die Freie Kulturszene wie kommunale Veranstalterinnen und Veranstalter und schafft Raum für Begegnungen. Das Kultursommer-Motto setzt jedes Jahr neue Impulse – für eine lebendige Kulturszene in Rheinland-Pfalz!

 

Die Stiftung gewährt eine finanzielle Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung (Fehlbedarf) für Kulturprojekte, die in den Rahmen des jeweiligen Jahresthemas passen. Die Förderung erfolgt fortlaufend. Eine betragsmäßige Obergrenze der Förderung existiert nicht.

 

Einzelheiten finden sich unter www.kultursommer.de.

Themenschwerpunkt Jugendarbeit

Besondere Förderung gibt es für Vereine, die zu den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz gehören. Jugendhilfe in diesem Sinne kann auch Theaterarbeit mit Jugendlichen sein. Die Anerkennung ist in § 75 SGB VIII geregelt.

 

Es gibt schon einige Mitgliedsbühnen, die als Träger der freien Jugendhilfe in RLP anerkannt sind. Eine Liste aller anerkannten Träger findet sich hier.

 

Die für die Anerkennung zuständige Behörde ist bei Mitgliedsbühnen das örtlich zuständige Jugendamt. Einzelheiten hierzu finden sich hier.

 

Was bringt das?

 

Erfolgreiche Jugendarbeit ist auf die Unterstützung durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer angewiesen. Sie sind die Basis und zugleich das Rückgrat der Jugendarbeit vor Ort. Ohne ihr ehrenamtliches Engagement könnten viele Jugendfreizeiten und andere Maßnahmen für Kinder und Jugendliche nicht stattfinden. Daher gewährt das Land auf Antrag eine finanzielle Unterstützung für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger.

 

Ehrenamtlich und leitend in der Jugendarbeit Tätige haben einen Anspruch auf bis zu zwölf Tage unbezahlten Sonderurlaub im Jahr. Wenn also eine Bühne Unterstützung bei einer Theaterarbeit mit Jugendlichen (einem Jugendtheatertag oder -festival etc.) benötigt und als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt ist, können die Helfer:innen diesen Sonderurlaub beanspruchen.

 

Für jeden Arbeitstag der unbezahlten Freistellung wird auf Antrag ein Verdienstausfall bis zu einer Höhe von 70 Euro erstattet.

 

Aktuelle Informationen finden sich auf der Webseite des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration.

Finanzielle Zuwendungen können auch nach dem Jugendförderungsgesetz RLP beantragt werden.

 

Bei Maßnahmen der Politischen Jugendbildung und der Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann eine finanzielle Unterstützung der Teilnehmenden beantragt werden. Daneben kommt ein Förderung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden bei solchen Projekten i Betracht. Einzelheiten finden sich hier.

Themenschwerpunkt Integration und verwandte Themen

Mitgliedsbühnen, die sich mit dem Thema der Integration von Geflüchteten und Migrant:innen befassen, haben folgende Förderungsmöglichkeiten:

Förderung von Kleinstprojekten

 

Die Landesregierung gewährt fortlaufend Zuwendungen für z. B. interkulturelle Feste, Vortragsveranstaltungen etc. Der Förderungshöchstbetrag beläuft sich auf 500 €.

 

Ansprechpartnerinnen im Ministerium FFKI sind Silke Haufe ([email protected]) und Nina Sailer ([email protected]).

Förderung von Begegnungscafés

 

Für die Einrichrtung und Unterhaltung von Begegnungscafés und ähnlichen Orten der Begegnung für und mit Geflüchteten und Migrant:innen gewährt die Landesregierung ebenfalls finanzielle Zuwendungen von bis zu 12ooo € pro Jahr.

 

Ansprechpartnerinnen: s. o.

Förderung von Fortbildungen für Ehrenamtliche

 

Das Ministerium gewährt Zuwendungen für Fortbildungen, Supervision und Fachtage. Auch wenn Mitgliedsbühnen wohl kaum derartige Veranstaltungen selbst durchführen werden, könnte es sich lohnen, eine Förderungsmöglichkeit zu klären, wenn Mitglieder im Rahmen der Vereinstätigkeit an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

 

Ansprechpartnerinnen: s. o.

Zuwendungen für ehrenamtliche Kleinprojekte in der Flüchtlingshilfe

 

Für Kleinprojekte in der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe mit einem Kostenrahmen bis zu 300 € gewährt die Staatskanzlei anteilige finanzielle Zuwendungen bis zu 150 €.

 

Ansprechpartner ist der Leiter der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung Birger Hartnuß (Tel. 06131/16-4079).

 

E-Mail: [email protected] und [email protected]

Fairständnis

 

Das Landesamt für Verfassungsschutz (!) fördert in geeigneten Fällen Einzelprojekte gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit mit einer einmaligen finanziellen  Zuwendung. Ansprechpartner ist Andreas Müller im Ministerium des Innern und für Sport. Elektronische Korrespondenz kann unter [email protected] erfolgen.

Partnerschaft Rheinland-Pfalz / Ruanda

 

Die Staatskanzlei fördert im Rahmen der Partnerschaft des Landes mit Ruanda Projekte in Ruanda und interkulturelle Begegnungen. Das Land gewährt in diesem Zusammenhang finazielle Zuwendungen und Flugkostenzuschüsse.

 

Die Förderung zielt insbesondere auf Jugendliche und Begegnungen bei Jubiläen, Veranstaltungen und Arbeitseinsätzen von Aus- und Weiterbildungsprojekten ab.

 

Ansprechpartnerin in der Staatskanzlei ist Frau Dr. Carola Stein (Tel. 06131/16-6455).

 

E-Mail: [email protected]

Sonstige Projekte

Das Land gewährt auch für die nachfolgenden Projekte Zuwendungen:

Förderung kriminalpräventiver Maßnahmen und Projekte

 

Das Ministerium des Innern und für Sport gewährt Zuwendungen für die Kriminalitätsvorbeugung und die Aufklärung über bzw. die Vorbeugung vor Gewalt, Extremismus, Rassismus und Fremdenhass. Gefördert werden maximal 80 % der zuwändungsfähigen Kosten.

 

Ansprechpartnerin ist Bettina Malz (Tel. 06131/16-3249).

 

E-Mail: [email protected]

Erhaltung des schriftlichen kulturellen Erbes

 

Wenn Theatervereine sich um die Erhaltung ihres Vereinsarchivs kümmern wollen, können sie vom Land RLP (bei einem Eigenanteil von 10%) Zuwendungen bis zu 15000 € zu den entstehenden Kosten erhalten.

 

Ansprechpartnerin ist Dr. Annette Gerlach, Leiterin des Landesbibliothekszentrums Rheinland-Pfalz in Koblenz (Tel. 0261/91500-300).

 

E-Mail: [email protected]

Du trägst mit Deiner Arbeit zur kulturellen und künstlerischen Vielfalt im Südwesten Deutschlands bei und brauchst noch eine Bühne samt Veranstaltungstechnik? Dann lies Dir unsere Förderrichtlinien aufmerksam durch und bewirb Dich anschließend um die LiveBox.

 

Bei Fragen, die nicht über unsere Förderrichtlinien beantwortet werden, kannst Du Dich an [email protected] wenden.

 

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat im Juli 2020 ihre Arbeit in Neustrelitz aufgenommen. Damit gibt es erstmals eine bundesweit tätige Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements. Die Gründung der Bundesstiftung selbst ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

 

Die DSEE hat verschiedene eigene Förderprogramme aufgelegt und entwickelt fortlaufend neue Förderangebote. Zudem findet sich eine bundesweite Förderdatenbank auf der Homepage der Stiftung unter www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung.

 

Von Bedeutung kann insbesondere das Mikroförderprogramm sein. Unter dem Titel

 

Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.

betreibt die DSEE aktuell ein Förderprogamm für strukturschwache und ländliche Räume. Die Stiftung beschreibt dies so:

 

Eure Ehrenamtlichen brauchen eine extra Portion Anerkennung? Ihr habt eine gute Idee, um mehr Ehrenamtliche für eure Initiative zu gewinnen? Ihr wollt endlich diese Fortbildung machen und eure Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen? Dazu braucht ihr nicht viel, aber ganz ohne Geld geht es auch nicht?

 

Wir wissen: Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE Sie dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.

Ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das für sich mit folgenden Aussagen wirbt:

 

Kultur und Bildung auf dem Land
Wir machen Begeisterung!

 

Wir produzieren, zeigen und vermitteln, managen und designen, formen, entwerfen, vernetzen und arrangieren KULTUR – am liebsten im Grünen…

 

Einzelheiten finden sich auf der Webseite.

Kostenfreie Webseitenerstellung durch Azubis – freie Förderplätze für Vereine und Einrichtungen aus dem kulturellen und literarischen Bereich

 

Eine moderne, ansprechende Webseite ist für viele heute nahezu unerlässlich. Doch gerade Vereine und Einrichtungen stellt ein eigener Internetauftritt dabei vor eine große Herausforderung. Doch kein Grund zu verzagen: Der Förderverein für regionale Entwicklung e. V. unterstützt hierbei und bietet im Rahmen der Azubi-Projekte die kostenfreie Erstellung einer Webseite unter anderem für Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine sowie kleinere Unternehmen an.

 

Eigenständige Pflege der Webseite, Berücksichtigung der Barrierefreiheit und Einhaltung des Datenschutzes – die Azubi-Projekte können hierbei unterstützen.

 

Der Förderverein für regionale Entwicklung e. V. unterstützt Auszubildende und Studierende durch eine praxisorientierte Ausbildung und bietet ihnen die Möglichkeit, ihr in der Berufsschule erworbenes Wissen bei der Arbeit an realen Webseitenprojekten praktisch anzuwenden. Hierfür werden aktuell im Rahmen des Förderprogramms „Kultur und Literatur online“ Projektpartner, die in diesen Bereichen tätig sind, gesucht, denen die Azubis kostenfrei eine Webseite erstellen dürfen. Lediglich die Kosten für die Webadresse und den Speicherplatz sind nach Erstellung von den Projektpartnern selbst zu tragen.

 

Einzelheiten zum Förderprogramm