Der Westerwaldkreis informiert:
Der Westerwaldkreis stellt auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Musik- und Theaterwesens zur Verfügung.
Wie in den Vorjahren können die Dachorganisationen der Westerwälder Musik- und Gesangvereine (Musikverbände und Chorverbände) Zuschüsse erhalten.
Des Weiteren ist die Förderung der Jugendarbeit in Laien-Theaterensembles möglich.
Als Anlage übersenden wir Ihnen die Richtlinien für die Förderung des Musik- und Theaterwesens und den Antragsvordruck.
Anträge sind in einfacher Ausfertigung mit dem Kassenbericht 2025 bis spätestens 31. Mai 2026 beim Westerwaldkreis ([email protected]) einzureichen.

