Im Rahmen des Deutschen Amateurtheaterpreises „amarena“ schreibt der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. (BDAT) zum vierten Mal eine Förderung innovativer Projekte und modellhafter Inszenierungen im Deutschen Amateurtheater aus.
Gesucht werden zeitlich befristete Theater- und Tanzprojekte, die neue Praxis- und Aktionsformen im Amateurtheater erproben. Gefördert werden u.a. Projekte, die neue Modelle des generationsübergreifenden Theaters initiieren, besondere Zielgruppen ansprechen, Theater an anderen Orten ausprobieren, Kooperationsmodelle entwickeln oder künstlerische Experimente wagen. Auch projektbegleitende Forschungsarbeiten und Evaluationen zu innovativen Projekten im Amateurtheater können im Rahmen dieses Projektfonds unterstützt werden. Das geförderte Projekt soll filmisch dokumentiert werden und als besondere Würdigung in das Archiv des BDAT eingehen.
Bezuschusst werden 3-5 Projekte bis zu einer Höhe von jeweils maximal 5.000 Euro. Dabei darf die Förderung durch den BDAT höchstens 50% der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts betragen. Die restliche Summe muss durch Eigenmittel, kommunale Förderung, Einnahmen, Stiftungelder oder Sponsoren aufgebracht werden. Da die „amarena“-Innovationsförderung aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bereitgestellt wird, ist eine Komplementärfinanzierung durch andere Bundesfonds ausgeschlossen.
Der Einsendeschluss für die Anträge ist der 06. Januar 2017. Ein Kuratorium aus Expertinnen und Experten des Amateurtheaters und der Theaterpädagogik trifft im Februar die Entscheidung über die Fördermittel. Der Projektbeginn ist damit ab dem 1. März 2017 möglich. Das Projekt muss bis spätestens 31. Dezember 2017 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Richtlinien und Antragsformulare können hier heruntergeladen werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Dominik Eichhorn, BDAT-Geschäftsstelle, Lützowplatz 9, 10785 Berlin, [email protected], Fon 030 2639859-27.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, eine Begründung der Auswahl wird nicht gegeben. Diese Ankündigung erfolgt vorbehaltlich der tatsächlichen Bewilligung einer Projektförderung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).