Ab sofort sind auch für Amateurbühnen Theaterproben (unter Beachtung sonstiger Corona-Schutzbestimmungen) wieder möglich. Dies hat die rheinland-pfälzische Landesreguierung in der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Der die Kultur betreffende § 15 dieser Verordnung lautet:
(1) Öffentliche und gewerbliche Kultureinrichtungen, insbesondere
- 1. Kinos, Theater, Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen und ähnliche Einrichtungen,
- 2. Zirkusse und ähnliche Einrichtungen
sind unter Beachtung der Schutzmaßnahmen geöffnet. Es gelten das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2, die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 sowie die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1. Die Maskenpflicht nach § 1 Abs.3 entfällt am Platz.
(2) Ein Probebetrieb, auch der Breiten- und Laienkultur, ist unter Einhaltung der sonstigen Vorgaben dieser Verordnung zulässig; es gilt insbesondere das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2. Sofern wegen der Art der Betätigung mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist (beispielsweise bei Chorgesang oder Blasmusik), sollen diese Aktivitäten nach Möglichkeit im Freien stattfinden; das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 gilt mit der Maßgabe, dass der Mindestabstand zwischen Personen zu verdoppeln ist.
(3) Die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 gilt nicht für Darstellerinnen und Darsteller, Künstlerinnen und Künstler sowie Musikerinnen und Musiker während der Vorstellung oder Aufführung unter Einhaltung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen. Der Einsatz eines Chores ist untersagt. Andere Tätigkeiten, die wegen besonderer körperlicher Anstrengung zu verstärktem Aerosolausstoß führen (beispielsweise Blasmusik) sind nur im Freien zulässig.
Wir haben für unsere Mitgliedsbühnen ein Hygienekonzept für den Probenbetrieb entworfen.
Ausfüllhinweise: Die Datei müsst Ihr von unserer Webseite herunterladen. Es handelt sich um ein Word-Formular. Das Ausfüllen sollte mit der Eingabe des Namens der Bühne beginnen. Alle weiteren ausfüllbaren Felder sind mit der Tabulator-Taste ansteuerbar. Zum Schluss solltet Ihr den Text auf jeden Fall überprüfen, ob er Euren örtlichen Verhältnissen gerecht wird. Wenn nicht, müsst Ihr die einzelnen Textpassagen eben abändern und Euren eigenen Bedürfnissen anpassen.
Ergänzende Hinweise findet Ihr auch beim BDAT, der Hinweise für Amateurtheater zu Proben und Theaterbetrieb in Zeiten der Corona-Pandemie (Pandemiesicher Agieren im Theater) herausgegeben hat.
Viel Erfolg!
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