Landesverband Amateurtheater Rheinland-Pfalz e.V.

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Musik-Lizenzierung aus einer Hand – GEMA zentralisiert ab 1. Juli 2016 den Kundenservice

BDAT Verbandsinformation 6/2016

Musik-Lizenzierung aus einer Hand – GEMA zentralisiert ab 1. Juli 2016 den Kundenservice

Liebe Vorsitzende,
liebe Vertreterinnen und Vertreter in den BDAT-Mitgliedsverbänden,
liebe Theaterfreunde,

Neuigkeiten gibt es von der GEMA! Mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) unterhält der BDAT seit vielen Jahrzehnten einen Rahmenvertrag, über den die BDAT-Mitgliedsbühnen als Serviceleistung 20% Ermäßigung auf alle Tarife erhalten.

Um ihre Kunden künftig noch besser betreuen zu können, verändert die GEMA ihre Organisationsstruktur. Statt wie bisher mit regionalen Ansprechpartnern in sieben Bezirksdirektionen, haben es die Theater ab 1. Juli 2016 mit einem Ansprechpartner im neuen zentralen GEMA-Kundencenter zu tun, das für alle BDAT-Bühnen zuständig ist.

Bühnen melden künftig ihre Musiknutzung – wie gewohnt rechtzeitig, spätestens jedoch 3 Tage vor der Veranstaltung an – bei:

GEMA
11506 Berlin
[email protected]
Telefon:  030 588 58 999 / Fax:  030 212 92 795

Die Anmeldung kann zudem weiterhin über den Online-Service im Internet erfolgen https://www.gema.de/musiknutzer/online-services-fuer-musiknutzer/ 

Das zentrale Kundencenter ist Ansprechpartner für Fragen zur Lizenzierung und versendet Vertragsangebote, Änderungsmitteilungen und Rechnungen. Die zentrale Bearbeitung der Anmeldungen erfolgt durch nur eine Abteilung, die speziell für die Amateurtheater zuständig ist, und soll sicherstellen, dass alle Lizenzierungsfälle gleich behandelt werden.

Neben der  Musiklizenzierung übernimmt die GEMA zudem die Aufgabe, im Bereich öffentlicher Aufführungen und Wiedergaben von weiteren Verwertungsgesellschaften die Schutzrechte zu lizenzieren, im Rahmen eines sog. Inkassomandats.

Dazu gehören: Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) für die Ansprüche der ausübenden Musiker; Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für die Rechte der Wortautoren/Journalisten; Verwertungsgesellschaft Media (VG-Media) für die Ansprüche der privaten Rundfunk- und Fernsehsender. Zu den theaterrelevanten GVL-Tarifen gehört z.B. der Tarif für die Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe erschienener Tonträger in Theatern. S.a. https://www.gvl.de/tarifuebersicht  

Diese Verbandsinformation gibt es auch als PDF-Dokument.