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Landesregierung baut einen Schutzschild für gemeinnützige Vereine und Organisationen in Höhe von 10 Millionen Euro

Anträge können ab dem 4. Mai gestellt werden

Landesregierung baut einen Schutzschild für gemeinnützige Vereine und Organisationen in Höhe von 10 Millionen Euro

Gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch die Pandemie in Existenznot geraten sind, werden durch die rheinland-pfälzische Landesregierung durch eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro unterstützt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Dies haben Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die FachministerInnen Roger Lewentz und Anne Spiegel auf einer Pressekonferenz vom 27. April mitgeteilt.

 

Dabei sprach sich Malu Dreyer lobend über die Vereinslandschaft in unserem Bundesland aus: „Die Landesregierung übernimmt Verantwortung dafür, dass die Strukturen unserer gemeinnützigen Organisationen nicht durch die Folgen der Pandemie wegbrechen. Denn diese sind eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Wir sind stolz auf unsere bunte Vereinslandschaft und auf das ehrenamtliche Engagement, das in ihnen geleistet wird. Sie machen Rheinland-Pfalz aus. Das sehen wir gerade jetzt besonders: Es gibt eine große Welle der Solidarität und Hilfsbereitschaft. Überall gibt es etablierte und neue Initiativen, die sich mit großer Kreativität und hohem persönlichen Einsatz dafür engagieren, dass wir diese Pandemie möglichst gut bewältigen. Dafür bin ich sehr dankbar.“

 

Die Zuschüsse können für Ausgaben wie Miet- und Pachtkosten, Nebenkosten wie Wasser-, Strom- und Gasrechnungen, notwendige und unabwendbare Instandhaltungsarbeiten, Kosten für Projekte und Veranstaltungen, die pandemiebedingt abgesagt werden mussten, sowie für laufende Verpflichtungen aus Krediten und Darlehen beantragt werden, sofern alle eigenen Rücklagen und Ansparungen aufgebraucht sind.

 

Das Programm läuft von 1. Mai bis 31. Dezember 2020 und wird im Auftrag der Landesregierung für Kulturvereine von der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur abgewickelt.

 

Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben, keine anderen wirtschaftlichen Hilfen in Anspruch nehmen konnten bzw. ausgeschöpft haben und einen Liquiditätsengpass nachweisen können, der nach dem 11. März 2020 eingetreten ist.

 

Die Anträge können ab dem 4. Mai (nach Angaben der Landesregierung unbürokratisch online) gestellt werden.

 

Alle Informationen sind ab diesem Zeitpunkt auf dem Ehrenamtsportal der Landesregierung unter www.wir-tun-was.de abrufbar.

 

Über die Einzelheiten werden wir möglichst bald auf unserer Informationsseite zur Corona-Pandemie informieren.