Landesverband Amateurtheater Rheinland-Pfalz e.V.

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Informationen zur GEMA

Wichtig für alle Bühnen, die bei ihren Aufführungen Musikstücke nutzen

Informationen zur GEMA

Der BDAT hat auf seiner Webseite die nachfolgend wiedergegebenen Informationen zur GEMA veröffentlicht:

Die Abkürzung „GEMA“ steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“.
Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet die GEMA Rechte und sorgt dafür, dass das geistige Eigentum von Musikschaffenden geschützt und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden. Jede Veranstaltung mit Musik muss vorab vom Veranstalter bei der GEMA angemeldet werden.

Der BDAT hat einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen, der den Mitgliedern des BDAT um 20% reduzierte Tarife bietet. Aktuelle Informationen was Sie als Nutzer von Musik in Ihren Theatern beachten sollten, finden Sie im Artikel „Wo die Musik spielt…“. Den GEMA Tarif für die Nutzung von Musikeinlagen in Bühnenwerken und Bühnenmusik (kleine Rechte) können Sie hier herunterladen.Informationen zu vergütungsfreien Veranstaltungen nach §52 Urheberrechtsgesetz finden Sie unter:

https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/schule-volkshochschule-bibliothek-museum/

Weitere Informationen finden Sie auf www.gema.de