Liebe Mitgliedsbühnen,
die BDAT-Geschäftsstelle hat uns informiert, dass die GEMA aktuell bis Ende November die Nachberechnung gegenüber Veranstaltern vornehmen wird, die die Musikfolgen für durchgeführte Live-Veranstaltungen bisher nicht eingereicht haben.
Die Nachberechnung bezieht sich auf Veranstaltungen des Jahres 2015. Die GEMA erklärt sich bereit, die fehlenden Musikfolgen noch bis zum 31.12.2016 (entscheidend ist der Eingang bei der der GEMA) entgegenzunehmen. Sofern die Musikfolgen bis zu diesem Datum nachgereicht werden, wird die GEMA die Nachberechnung für das Jahr 2015 stornieren. Die Kunden erhalten neben der Berechnung ein Anschreiben mit Erläuterungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Gema Mitte des Jahres ihr Unternehmen zentralisiert hat und Emailkontakte nur noch unter der neuen zentralen Emailadresse gepflegt werden sollten:
Das Formular für Musikfolgennachberechnung kann auch unter www.gema.de/musikfolge heruntergeladen werden unter. Weiterführende Informationen sind dem o. g. Anschreiben zu entnehmen.