Landesverband Amateurtheater Rheinland-Pfalz e.V.

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Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft

Keine Panik auf der Titanic!

Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft

Heute, am 25. Mai 2018, tritt die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Dies ist jedoch kein Grund, in Panik zu verfallen.

Sicherlich sind auch wir uns der Problematik recht spät bewusst geworden, sodass es uns nicht möglich war, unseren Mitgliedsbühnen rechtzeitig die erforderlichen Hilfestellungen zu bieten, nach denen viele bereits gefragt haben. Wir kümmern uns jedoch darum und werden versuchen, in der nächsten Zeit Informationen zu liefern, wie die DSGVO intern bei der jeweiligen Bühne und im jeweiligen Verein umgesetzt werden kann.

Für alle, die eine Webseite betreiben, ist es zunächst wichtig, dort eine Datenschutzerklärung zu veröffentlichen. Wer einen Webmaster hat, der die Seite gestaltet, sollte sich an ihn wenden. Es gibt auch kostenfreie Angebote, sich eine Datenschutz-Erklärung selbst zusammenzustellen.

So bietet beispielsweise die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schwenke unter https://datenschutz-generator.de/ einen Datenschutz-Generator an, der für Privatpersonen und Kleinunternehmer (also auch für Theatervereine) gratis ist.

Wer möchte, kann sich auch an unserer eigenen Datenschutzerklärung orientieren, die auf ähnliche Weise erstellt wurde und die auf unserer Webseite abrufbar ist (http://theaterrlp.de/datenschutz).

Soweit es unsere Zeit zulässt und wir selbst unsere Datenschutz-Management auf die Reihe bekommen, werden wir versuchen, allen Mitgliedsbühnen Muster für die sonstigen nach der DSGVO erforderlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen, etwa den Entwurf eines Verarbeitungsverzeichnisses oder Datenschutzerklärungen für Mitglieder. Ein Beispiel hierfür, das Sie als Mitgliedsbühnen betrifft, finden Sie unter diesem Link.

Demnächst werden wir allen Mitgliedsbühnen eine Aufstellung der über sie erfassten Daten zukommen, damit Sie von Ihren Rechten nach der DSGVO Gebrauch machen können. Dabei hoffen wir natürlich insbesondere auf regen Gebrauch des Rechtes zur Korrektur fehlerhafter Daten.

Ich glaube, dass die DSGVO ein wichtiger Schritt ist zur Schärfung des Bewusstseins über die Wichtigkeit des Datenschutzes und den teilweise leichtfertigen Umgang mit personenbezogen Daten, den man selbst betreibt. Wir sollten also nicht allzu viel jammern, sondern die Sache anpacken. Soweit wir können, werden wir zu helfen versuchen.